ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. ALLGEMEINES

§1 Gegenstand des Vertrages


1.1 Leistungen und Angebote der Rolf Kathagen  Personalvermittlung 45134 Essen Frankenstr.224,info@arbeitvermitteln.de 

Telefon: 0171 /77 36 302, Fax: 01805 889088757, nachfolgend kurz: PVRK, erfolgen ab dem 01.09.2009 ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen (AGB )sowie dem  Vermittlungsvertrag und  Personalsuchauftrag in der  gültigen  Fassung

und den zwischen der PVRK und den Bewerbern oder  Arbeitgebern , die sich aufgrund  der  Webseite  und  anderer  Medien  melden. (nachfolgend kurz: Interessent).

1.2 PVRK ist berechtigt, diese AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten jeweils die AGB in ihrer aktuellen Fassung, wie sie auf der Website www.arbeitvermitteln.de veröffentlicht sind. Die Bedingungen gelten auch für künftige

Geschäftsbeziehungen. Eine nochmalige Erklärung über ihre ausdrückliche Einbeziehung ist nicht erforderlich. Der Interessent ist mit der Einbeziehung der Bedingungen in die Geschäftsbeziehung spätestens durch die Angabe seiner persönlichen

Daten einverstanden und  ihm/ihr  die  AGB  bekannt bzw.  ausgehändigt  wurde. Etwaige Geschäftsbedingungen des Interessenten gelten als nicht einbezogen.
1.3 PVRK betreibt auf der Seite www.arbeitvermitteln.de  Dienstleistungen und  Angebote mit dem Ziel, den Interessenten direkt oder über ihre Verbundpartner - nachstehend kurz Verbundpartner genannt - Informationen aus den angebotenen

Dienstleistungen zu  vermitteln, anzubieten oder  abzuschließen
1.4 Grundlage  einer  Vermittlung  ist  immer   ein  Vermittlungsvertrag (bei  Arbeitnehmern ) und  bei  Arbeitgebern  eine  Auftragsbestätigung auch  in  elektronischer  Form wie    Mail oder  anderer Vereinbarungen. Seitens der PVRK  wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Interessenten durch eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt. Die PVRK   übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung.

 

§2 Zahlungsbedingungen

Grundlage  für Honorare und   Rechnungen ist  BGB  §286 ff. und  der  Vermittlungsvertrag Rechnungen sind  bis spätestens 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Ratenzahlung  kann  vereinbart  werden.

 

 

§3 Widerruf


Ist der  Interessent Verbraucher, kann er seinen Vertragsabschluss  nach § 355 BGB widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt erst nach erfolgter

Information des Verbrauchers nach  § 2 Fernabsatzgesetz sowie nach einer Belehrung über sein Widerrufsrecht, nicht jedoch vor dem Tag des Vertragsschlusses. Das Widerspruchsrecht erlischt, wenn PVRK mit der Ausführung der Dienstleistung

mit Zustimmung des Interessenten begonnen hat oder er  diese selbst veranlasst hat

 

§4 Garantie Haftung

 

4.1 Die PVRK übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen

Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen. Die PVRK übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für Arbeitgeber

als auch für die Arbeitnehmer

4.2 Eine Haftung von PVRK sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf

deren Erfüllung das Mitglied in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften. Bei Nichtzustandekommen

eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Tätigkeiten der PVRK ist jegliche Haftung ausgeschlossen das gilt  auch   für Kostenerstattungen  nach § 670 BGB.  Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den

Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitskräfte, sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der PVRK schließen eine Haftung der PVRK aus.

Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.

 

§ 5 – Datenschutz

PSRK versichert  die Einhaltung der Bestimmungen, des Datenschutzgesetzes und der sonstigen gesetzlichen      Vorschriften (Bundesdatenschutzgesetz). PSRK gibt Daten des AG an Arbeitgeber zunächst  nur anonymisiert an interessierte  Arbeitgeber weiter.     Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass PSRK personenbezogene Daten vom Auftraggeber nur erhebt, nutzt, verarbeitet und speichert soweit dies zur  Erfüllung der  Vermittlung notwendig ist .     Eine  weitere  Nutzung  ist  ausgeschlossen.     Es  gelten die  Bestimmungen gem.  §298 SGBIII.

§ 6 - Nebenabreden

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind als solche zu kennzeichnen; sie bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch PVRK bestätigt wurden.
 
Salvatorische Klausel

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht des Sitzes der Hauptverwaltung der PVRK zuständig. Der Sitz ist in 45134Essen. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,

so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.


Essen: Stand 01.09.2009

 

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