Beratungsförderung des Bundes

Das Förderprogramm des Bundes unterstützt die Existenzgründungsberatung vor der Gründung, die Existenzaufbauberatung nach der Gründung sowie weitere Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen.

Was wird gefördert?
Zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie wirtschaftsnaher Freier Berufe und zur Stärkung der Bereitschaft zur Existenzgründung werden Beratungen finanziell gefördert. Förderfähig sind:

 

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die wirtschaftsnahen Freien Berufe, Existenzgründer und - bei Energieeinsparberatungen - auch Betriebe des Agrarbereiches im Rahmen bestimmter Umsatzgrenzen.

Wie wird gefördert?

Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten
(Höchstzuschuss bei Existenzgründungen 50% max. 1.500,00 Euro, bei Existenzaufbauberatungen- Beratungen innerhalb von 2 Jahren nach Gründung - 50% max. 1.500,00 Euro und bei allen übrigen Beratungen 40 % max. 1.500,00 Euro).


Wo kann die Förderung beantragt werden?
Der Antragsvordruck sowie eine Kopie der Rechnung des Beraters, des Beratungsberichtes und des Kontoauszugs bzw. der Barzahlungsquittung sind bei einer vom Bundesminister zugelassenen Leitstelle  einzureichen. Der Antrag ist nach Bezahlung der Beratungskosten, spätestens jedoch bis zum 31. Mai des auf die Beratung folgenden Jahres abzugeben. Über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Beratungsförderung der Länder
Auch die Länderprogramme zur Beratungsförderung bieten oftmals attraktive Konditionen. Die Förderprogramme sind jedoch nicht kombinierbar, d.h. eine öffentlich geförderte Beratung darf nicht mit anderen öffentlichen Mitteln bezuschusst werden.


Erkundigen Sie sich in jedem Fall nach den Landesprogrammen zur Beratungsförderung, wenn Sie eine Beratung in Erwägung ziehen. Die Richtlinien der Förderungsprogramme können Sie
hier  einsehen.

 

Förderprogramme  Bundesarbeitsministerium

 

Sonderthema :     Wenn Unternehmen scheitern   Erste  Hilfe

 

 Personalservice  durch  Transferagentur  nach  §216a SGB III

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