Beratungsförderung
des
Bundes
Das Förderprogramm
des Bundes unterstützt die Existenzgründungsberatung vor der Gründung,
die Existenzaufbauberatung nach der Gründung sowie weitere Beratungen für
kleine und mittlere Unternehmen.
Was wird gefördert?
Zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
kleiner und mittlerer Unternehmen sowie wirtschaftsnaher Freier Berufe
und zur Stärkung der Bereitschaft zur Existenzgründung werden Beratungen
finanziell gefördert. Förderfähig sind:
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt
sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die
wirtschaftsnahen Freien Berufe, Existenzgründer und - bei Energieeinsparberatungen
- auch Betriebe des Agrarbereiches im Rahmen bestimmter Umsatzgrenzen.
Wie wird gefördert?
Zuschüsse
zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten
(Höchstzuschuss bei Existenzgründungen 50% max. 1.500,00 Euro, bei
Existenzaufbauberatungen- Beratungen innerhalb von 2 Jahren nach Gründung - 50%
max. 1.500,00 Euro und bei allen übrigen Beratungen 40 % max. 1.500,00 Euro).
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Der Antragsvordruck sowie eine Kopie der Rechnung des Beraters, des
Beratungsberichtes und des Kontoauszugs bzw. der Barzahlungsquittung sind bei
einer vom Bundesminister zugelassenen Leitstelle einzureichen. Der Antrag ist nach Bezahlung der Beratungskosten, spätestens
jedoch bis zum 31. Mai des auf die Beratung folgenden Jahres abzugeben. Über
die Bewilligung des Zuschusses entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Beratungsförderung der Länder
Auch die Länderprogramme zur Beratungsförderung bieten oftmals
attraktive Konditionen. Die Förderprogramme sind jedoch nicht kombinierbar,
d.h. eine öffentlich geförderte Beratung darf nicht mit anderen öffentlichen
Mitteln bezuschusst werden.
Erkundigen Sie sich in jedem Fall nach den Landesprogrammen zur
Beratungsförderung, wenn Sie eine Beratung in Erwägung ziehen. Die Richtlinien
der Förderungsprogramme können Sie
hier einsehen.
Förderprogramme Bundesarbeitsministerium
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