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Pressemitteilungen
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19.09.2009 Weitere aktuelle Informationen finden Sie im F O R U M 20.02.2009 Immer mehr deutsche Arbeitnehmer kehren Deutschland den Rücken Deutsche Arbeitnehmer können jetzt über uns direkt auch in die Schweiz vermittelt werden Durch entsprechende Kooperationen ist es uns nun endlich gelungen deutsche Arbeitnehmer in die Schweiz zu vermitteln. Die Arbeitnehmer profitieren dabei mehrfach. Durch unsere Schweizer Kooperationspartner erhalten Bewerber direkten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Hier werden deutsche Fachkräfte aus allen Bereichen gesucht. Ein weiterer Vorteil für die Bewerber: Liegt eine Bewerbung vor, so wird so lange gesucht, bis eine passende Stelle in der Schweiz gefunden ist.Natürlich alles kostenlos für die Bewerber. 15.01.2009 Zusätzliche Förderung für Arbeitgeber Wir bietet ab sofort Unternehmen die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer einstellen einen Einstellungszuschuss von 200 Euro an und eine Treueprämie von weiteren 200 euro nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Voraussetzung ist ein Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur.
04.12.2007
Auch für Minijobber gibt es Riester-Rente.
Wer die 12% des Lohns, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherung zahlt, bis 19,5% aufstockt, erhöht zum einen seine spätere Monatsrente um etwa 4,26 Euro pro Minijob-Jahr (Ost: 4,46 Euro). Das macht bei einem 400-Euro-Job monatlich 30 Euro aus, die weniger ausgezahlt werden.
Zum anderen erwirbt der Jobber mit diesen jährlich 360 Euro
Zusatzbeitrag Anspruch auf die Riester-Zulage. Dafür muss er weitere
3 Prozent seines Lohns in einen Riester Sparvertrag einzahlen, also
144 Euro jährlich. Darauf wird aber die staatliche Zulage von 114
Euro angerechnet, so dass ein Alleinstehender eigentlich nur 30 Euro
einzahlen müsste – tatsächlich muss er aber 60 Euro aufbringen, denn
das ist der Mindesteigenbeitrag. Das Ganze lohnt vor allem für
Eltern: Pro Kind gibt es weitere 138 Euro Zulage.
mehr zum Thema:
http://www.stiftung-warentest.de/
Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie als Rentner auf die Grundsicherung angewiesen sind. Dann wird der Riestervertrag mit dem Einkommen aus Grundsicherung verrechnet. Also nicht zusätzlich zur Grundsicherung.Es verhält sich damit genau so wie die Verrechnung des Kindergeldes auf das Einkommen. Lohnt sich für diesen Personenkreis also nicht
01.2009 Akuter Fachkräftemangel schlägt am Arbeitsmarkt durch. In einigen Bereichen werden händeringend Fachkräfte gesucht. Unternehmen würden gerne neue Mitarbeiter einstellen. Trotz knapp 4 Millionen Arbeitslosen finden sich keine geeigneten Bewerber. Aber auch für geringer qualifizierte Arbeitsplätze finden sich kaum Bewerber. 11.01.2007 Aktuelles Urteil des EuGH: Es ist es nicht mit EU-Recht vereinbar, dass Vermittlungen eines privaten Arbeitsvermittlers ins Ausland durch die BA (Bundesagentur für Arbeit) nicht bezahlt werden. Da viele Personalvermittler auch für Firmen im Ausland tätig sind, ist die Entscheidung des EuGH zu begrüßen. Damit können private Personalvermittler den Arbeitslosen zukünftig leichter zu einer neuen Beschäftigung in EU-Nachbarstaaten verhelfen. Die Sozialgemeinschaft wird entlastet und muss keine Solidarleistungen erbringen. weiter: http://lexetius.com/2007,14 12.09.2006
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