Betriebsschließung – Personalreduzierung ?
Transferagentur
Aufgabenstellung
Die Umstrukturierung von Unternehmen in Krisensituationen ist in vielen Fällen mit dem Abbau von Personalkapazitäten verbunden. Eine Maßnahme, Arbeitslosigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen und Präventionsmöglichkeiten zu eröffnen, ist hierbei die
Installation einer „Transferagentur“.
Im Rahmen der individuellen Kündigungsfrist werden die Mitarbeiter/-innen hinsichtlich der Berufswegeplanung beraten und begleitet (i. d. R. drei bis sechs Monate) mit dem Ziel, eine Vermittlung in eine Anschlussbeschäftigung zu erreichen.
Vor Ort wird den Betroffenen ein umfassendes Set an Vermittlungsdienstleistungen durch den Transferanbieter
bzw. die Berater/-innen angeboten.
Voraussetzungen
Eine Förderung ist möglich, wenn Arbeitnehmer auf Grund von Betriebsänderungen oder im Anschluss an die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind und Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt von einem Dritten durchgeführt wird.
Höhe der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt 50 % der Maßnahmekosten, begrenzt auf 2.500 Euro je Arbeitnehmer. Auf den Zuschuss besteht bei Erfüllung aller Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Die Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen werden auf Antrag gewährt. Hierzu stellt Ihnen die Agentur für Arbeit entsprechende Vordrucke zu Verfügung.
Beratungsgespräch mit dem örtlichen Arbeitsamt
Abschluss eines Transfer-Sozialplanes
Förderungsfähige Maßnahmen
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
Maßnahmen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit, der Arbeitsmarktchancen und des Qualifikationsbedarfs der Arbeitnehmer Profiling
Maßnahmen, die gezielte Hilfe bei Bewerbung und Stellensuche durch ein Bewerbungs-/Orientierungsseminar bieten
Outplacementberatung
Kurzqualifizierungsmaßnahmen Maßnahmen der arbeitsplatzbezogenen Qualifizierung
Praktika
Fortsetzung der Ausbildung bei Auszubildenden
Existenzgründungsberatung
Beratung, Vermittlung, berufliche Neuorientierung
Die Transferagentur ist eine Beratungs- und Vermittlungsstelle, die im Auftrag des Personal abgebenden Unternehmens von einer darauf spezialisierten Beratungsfirma eingerichtet wird. Beratungsfachkräfte übernehmen die Betreuung und Beratung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten im Hinblick auf eine berufliche Neuorientierung. Da die Beratung bereits in der Kündigungsfrist stattfindet, beginnen die Vermittlungsunterstützungen so frühzeitig, dass häufig Arbeitslosigkeit vermieden werden kann.
Zusätzlich erfüllt das in einer Transferagentur erstellte Profiling die Zugangsvoraussetzung für eine sich möglicherweise anschließende Transfergesellschaft.
Vorteile für alle
Vorteile für das Unternehmen
˜ Entlassung von Personal kann koordiniert, sozialverantwortlich und zu überschaubaren Kosten realisiert werden
˜ Minimierung von Kündigungsschutzklagen
˜ Erhalt des Betriebsfriedens
˜ Konzentration auf die Kernaufgaben
˜ Begrenzung des Imageschadens, evtl. Verbesserung des sozialen Images
˜ Milderung der Folgen des Personalabbaus durch Angebote für die betroffenen Beschäftigten
Vorteile im Falle der Insolvenz
˜ Erleichterung eines Betriebsüberganges
Vorteile für die gekündigten Beschäftigten
˜ Intensive Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung
˜ Vermeidung von Arbeitslosigkeit (der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt unberührt)
˜ Auffangen des Kündigungsschocks
Vorteile für die verbleibenden Beschäftigten
˜ Vertrauensgewinn hinsichtlich eines verantwortlichen Umgangs mit der persönlichen beruflichen Situation
˜ Positiver Einfluss auf das Betriebsklima
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