Ich möchte einen arbeitslosen Arbeitnehmer neu einstellen

Wie kann mir die Personalvermittlung helfen? Welchen Vorteil habe ich ?

Können  Minderleistungen des Arbeitnehmers bei der Eingliederung in meinen Betrieb finanziell gefördert werden?

Antwort:

Nehmen Sie rechtzeitig vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages Kontakt mit uns auf und besprechen Sie eventuelle Fördermöglichkeiten mit unserem Berater, der Sie in Ihrer Region betreut.

Für förderungsbedürftige Arbeitnehmer kann Ihnen die Arbeitsagentur ( Arbeitsamt) Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten gewähren, wenn dadurch die dauerhafte berufliche Eingliederung unterstützt wird. Die Förderungsbedürftigkeit und der Förderumfang wird einzelfallspezifisch festgelegt.

Die Eingliederungszuschüsse sollen Minderleistungen des Arbeitnehmers ausgleichen und können für eine besondere Einarbeitung, für Schwervermittelbare oder für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer gewährt werden. Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sieht folgende Regelförderungen vor:

Eingliederungszuschuss bei Einarbeitung - 

bis zu 6 Monate, bis zu 30 %

Eingliederungszuschuss bei erschwerter Vermittlung-

          bis zu 12 Monate, bis zu 50 %

Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer - 

bis zu 24 Monate , bis zu 50 %

des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts einschließlich des Arbeitgeberanteils zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag. In Ausnahmefällen ist auch eine verlängerte und / oder  erhöhte Förderung möglich.

 

Die  aktuelle  Geschäftsanweisung der  BA zum  Eingliederungszuschuss gibt  es  hier :Eingliederungszuschuss

Frage:

Ich bin Existenzneugründer und möchte meinen Betrieb personell erweitern. 

Wie kann das Arbeitsamt die Beschäftigung eines arbeitslosen Arbeitnehmers finanziell unterstützen?

Antwort:

Nehmen Sie rechtzeitig vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages Kontakt mit uns auf und besprechen Sie eventuelle Fördermöglichkeiten mit unserem Berater, der Sie betreut.

Für die unbefristete Beschäftigung eines zuvor arbeitslosen, förderungsbedürftigen Arbeitnehmers, der vor der Einstellung mindestens drei Monate

Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, oder Kurzarbeitergeld in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit bezogen hat,

eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert worden ist oder

an einer vom Arbeitsamt geförderten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat oder

die Voraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung oder bei beruflicher Eingliederung Behinderter erfüllt

kann das Arbeitsamt an Arbeitgeber, die innerhalb der letzten zwei Jahre eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen und einen neuen Arbeitsplatz schaffen, 

einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewähren. Weiterhin muss über die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Existenzgründung die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorliegen.

Der Einstellungszuschuss kann höchstens für zwei Arbeitnehmer gleichzeitig geleistet und für höchstens 12 Monate in Höhe von 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts einschließlich des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag gewährt werden.

Wegen wettbewerbsrechtlicher Bedenken der EU-Kommission ist vorerst eine Förderung in den so genannten sensiblen Bereichen (Kohle, Stahl, Schiffbau, Verkehr, Landwirtschaft, Fischerei) nicht möglich.

 

Ich habe in den neuen Bundesländern einen mittelständischen Betrieb aufgebaut

Welche finanziellen Möglichkeiten gibt es, das Risiko zusätzlicher Personaleinstellungen abzumildern?

Antwort:

Gewerbliche Wirtschaftsunternehmen in den neuen Bundesländern und in Berlin (West) können im Rahmen einer sog. Strukturanpassungsmaßnahme Ost für Wirtschaftsunternehmen für die zusätzliche Einstellung und Beschäftigung von arbeitslosen Arbeitnehmern Lohnkostenzuschüsse beantragen.

Eine Förderung ist dann möglich, wenn der zusätzlich eingestellte Arbeitnehmer vor der Zuweisung

arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht war und

die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erfüllt hat oder erfüllt hätte oder die Voraussetzungen für Anschlussunterhaltsgeld oder Anschlussübergangsgeld erfüllt und ohne die Zuweisung auf absehbare Zeit nicht in Arbeit hätte vermittelt werden können und entweder

das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mindestens ein weiteres Vermittlungserschwernis aufweist oder

langzeitarbeitslos ist oder innerhalb der letzten 12 Monate vor der Förderung mindestens 6 Monate beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet gewesen ist oder

behindert ist oder

das 50. Lebensjahr vollendet hat.

Förderungsvoraussetzung auf Seiten des Betriebes ist, dass

sich der Personalbestand in den sechs Monaten vor der Förderung nicht verringert hat und während der Förderung nicht verringert und

für den geförderten Arbeitnehmer eine berufliche Qualifizierung vorgesehen wird, die seine Vermittlungschancen im Anschluss an die Zuweisung verbessern kann.

Die Förderung zusätzlicher Einstellungen über Strukturanpassungsmaßnahmen Ost für Wirtschaftsunternehmen ist pro Arbeitnehmer auf 12 Monate begrenzt. Abhängig von der Betriebsgröße können bis zu zehn zusätzlich beschäftigte Arbeitnehmer gleichzeitig gefördert werden. 

Der pauschalierte Zuschuss wird für jedes Kalenderjahr neu festgesetzt

 

 

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