Bewerbung
bei einer Zeitarbeitsfirma
Bei vielen Tätigkeiten im Helferbereich oder im
Dienstleistungsbereich werden die Personalaufgaben von Zeitarbeitsfirmen übernommen.
Diese inserieren regelmäßig und stellen meist schnell und unkompliziert in
ihren Betrieb ein.
Der entscheidende Faktor für die Entscheidung, sich bei
einer Zeitarbeitsfirma zu bewerben, ist der Eintritt in den Arbeitsmarkt. Sie
zeigen Ihre Flexibilität und Ihre Belastbarkeit. Zudem könnte sich eine der
Firmen, an die Sie verliehen werden, für Sie interessieren, und unter Umständen
bekommen Sie einen Arbeitsplatz in dem Unternehmen, in dem
Sie eingesetzt werden. Bis zu 30% aller Einstellungen bei Zeitarbeitsfirmen
enden mit einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis bei einer anderen Firma.
Wie
funktioniert eigentlich Zeitarbeit?
Für
wen ist Zeitarbeit eigentlich interessant?
Ob
ich als Facharbeiter, Techniker, Sekretärin oder Bürokaufmann ausgebildet,
Hochschulabsolvent oder Ungelernter bin, Zeitarbeitunternehmen bieten Chancen in
fast allen Bereichen.
Wie
steht es mit der sozialen Absicherung?
Arbeitsverträge
in der Zeitarbeit sind grundsätzlich unbefristet, aber auch befristete Verträge
sind möglich. Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
sowie bezahlter Urlaub sind selbstverständliche Leistungen der
Zeitarbeitunternehmen. Die Mitgliedsfirmen des Bundesverbandes Zeitarbeit
Personaldienstleistungen e.V. (BZA) gewähren darüber hinaus meist noch zusätzliche
Leistungen, die im Einzelfall vereinbart werden.
Für
mein Arbeitsverhältnis gelten das allgemeine Arbeitsrecht, das gesamte
Arbeitsschutzrecht und das Sonderrecht des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
also auch das Kündigungsschutzgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das
Mutterschutzgesetz u.a. Auch werde ich, falls erforderlich, in Fragen der
Arbeitssicherheit eingewiesen und erhalte etwaige Schutzausrüstung kostenlos.
Wie
finde ich ein gutes Zeitarbeitsunternehmen?
Über
die Stellenanzeigen in Zeitungen, die "Gelben Seiten" oder über den
Mitgliederbereich im Internet unter www.bza.de kann ich mich mit
Zeitarbeitunternehmen in Verbindung setzen und meine Einstellungschancen
erfragen.
Nur
Zeitarbeitunternehmen, die die entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für
Arbeit besitzen, sind berechtigt, mich einzustellen. Alle Mitgliedsfirmen des
Bundesverbandes Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. (BZA) haben eine solche
Lizenz.
Worauf
sollte ich beim Arbeitsvertrag achten?
1.
Behördliche Erlaubnis
Jedes
Zeitarbeitunternehmen benötigt eine behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen
Arbeitnehmerüberlassung. Die entsprechende Urkunde hängt oftmals in den Geschäftsräumen
aus oder kann auf Verlangen eingesehen werden.
2.
Mitgliedschaft im BZA
Ein
verlässliches Qualitätsmerkmal in der Zeitarbeit ist die Mitgliedschaft eines
Unternehmens im Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA).
Alle BZA-Mitglieder sind selbstverständlich im Besitz der behördlichen AÜG-Erlaubnis
und kümmern sich gründlich um die Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeiter. Außerdem
unterhält der BZA eine Beschwerdestelle für Zeitarbeitnehmer von
Mitgliedsfirmen.
3.
Ordnungsgemäße Betriebsorganisation
Die
behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bescheinigt
unter Anderem das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Betriebsorganisation. Diese
wird sich Ihnen in der Regel schon rein optisch darstellen. Ordentliche Geschäftsräume
und angemessene Umgangsformen sind selbstverständliche Visitenkarten auch bei
Zeitarbeitunternehmen.
4.
Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeit
Das
Zeitarbeitunternehmen ist verpflichtet, Ihnen bei Vertragsabschluss ein
Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeit über den wesentlichen Inhalt des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) auszuhändigen, bei Ausländern in
deren Muttersprache. Lesen Sie es sorgfältig durch, bevor Sie einen Vertrag
unterschreiben.
5.
Reguläre Arbeitsverhältnisse
Reguläre
Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit sind selbstverständlich:
In
der Regel werden unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnisse vereinbart, aber auch
befristete Verträge sind möglich.
Das
Zeitarbeitunternehmen übernimmt alle üblichen Arbeitgeberpflichten
(Lohnzahlung, Abführung von Steuern und Sozialabgaben, Entgeltfortzahlung bei
Krankheit und Urlaub usw.)
Es
gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich des gesamten
Arbeitsschutzrechtes (z.B. Kündigungsschutz-, Mutterschutz-,
Erziehungsgeldgesetz).
Sollte
das Zeitarbeitunternehmen einmal keinen Einsatz für Sie bei einem
Kundenunternehmen haben, so erhalten Sie gleichwohl Ihre im Arbeitsvertrag
vereinbarte Vergütung.
Nach
§ 11 Abs. 1 AÜG muss der Zeitarbeitunternehmer den wesentlichen Inhalt des
Arbeitsverhältnisses in eine von ihm zu unterzeichnende Urkunde aufnehmen. Bei
Ausländern erfolgt die Abfassung der Urkunde in deren Muttersprache. Die
Urkunde enthält insbesondere:
1.
die Art der zu leistenden Tätigkeit
(Beschreibung/Charakterisierung/Qualifikation)
2.
Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
3.
die maßgeblichen Kündigungsfristen
4.
die Höhe der Vergütung, etwaige Zuschläge, freiwillige Zusatzleistungen des
Arbeitgebers
5.
Leistungen bei Krankheit, Urlaub und vorübergehender Nichtbeschäftigung
6.
die Arbeitszeit (gibt es bestimmte Ausschlusszeiten (etwa Kindergarten)?)
7.
das Einsatzgebiet (sind entfernungsmäßige/örtliche Beschränkungen gewünscht?)
8.
die Zahl der Urlaubstage (mindestens 24 Werktage/20 Arbeitstage = 4 Wochen)
Bei BZA-Mitgliedern gelten die "Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen der
Mitgliedsfirmen des Bundesverbandes Zeitarbeit (ABS-BZA) . Andere
Tarifpartner der Zeitarbeitsbrache sind
Was
tun, wenn es Schwierigkeiten gibt?
Falls mal Probleme mit einem Einsatz auftauchen sollten, setze ich mich mit meinem Personaldisponenten beim Zeitarbeitunternehmen in Verbindung, um etwaige Unklarheiten zu beseitigen. Wenn es um Fragen der ABS-BZA geht und das Zeitarbeitunternehmen Mitglied im BZA ist, kann ich mich auch an die Beschwerdestelle wenden, oder an meine Arbeitsagentur
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